Organisation: Gemäß Art. 4 Abs. 1 BayHSchG ist die Universität Passau als Hochschule des Freistaates Bayern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtun...
Organisation: Gemäß Art. 4 Abs. 1 BayHSchG ist die Universität Passau als Hochschule des Freistaates Bayern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in München (Anschrift: Salvatorstraße 2, 80333 München). Vertretung: Die Universität Passau wird vom Vorsitzenden des Leitungsgremiums, Präsident Prof. Dr. Burkhard Freitag, gesetzlich vertreten. Verantwortlicher im Sinne des § 5 TMG (Telemediengesetz) ist der Präsident. Für namentlich oder mit einem gesondertem Impressum gekennzeichnete Beiträge liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Autoren.